SHOP: |
 |
| Zwischensumme: |
€
0 |
|
|
|
|

|
|
| Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma GEGENBAUER |
| |
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Firma GEGENBAUER
mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in
1100 Wien, Waldgasse 3.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit,
wenn die Firma GEGENBAUER Ihnen schriftlich zustimmt.
1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der
Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden und an sie gebunden.
2 Preise
2.1 Die Preise gelten ab Lager GEGENBAUER ohne Abzug.
Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich
allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der
Käufer. Ab einem Bruttowarenwert von derzeit Euro 100,--
übernimmt GEGENBAUER die Kosten der Zustellung innerhalb
Österreichs. Dieser Betrag kann von GEGENBAUER für
zukünftige Verträge jederzeit einseitig geändert
werden.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen
Preise sind - soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich
etwas anderes angegeben ist - stets freibleibend. Für
Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen
Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt
der Lieferung verändern, so ist GEGENBAUER berechtigt,
die Preise entsprechend anzupassen.
2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.
3 Zahlung und Anzahlung
3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Bestellung
der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen,
bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen
zu bezahlen ist. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart,
so werden diese samt Transportversicherung gesondert verrechnet.
Die Lieferung erfolgt sofort nach Zahlungseingang.
3.2 GEGENBAUER behält sich das Eigentum an allen Waren
bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
3.3 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen,
Raritäten, Auktionen, Gewinnspiele jeder Art oder bereits
reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind
nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.
3.4 Als Zahlungsmittel werden Bankeinzugsermächtigung
und Überweisung im voraus akzeptiert.
4 Gefahrenübergang
4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer
gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe
an der Kassa auf den Käufer über.
4.2 Bei Zustellung der Ware durch GEGENBAUER erfolgt die Übergabe
an dem für die Ladebordwand oder den Kran eines Lkw erreichbaren
Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der
Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.
5 Rückgabe der Ware
5.1 GEGENBAUER ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr
gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter
folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe
muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt,
unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen.
Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich
in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme
erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs
gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt
in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen
sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel,
Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen
aus Sets und Waren aus Versteigerungen (Auktionen).
5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, e-mail
oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann
er gemäß §§ 5e - 5h KSchG und in Abweichung
von Punkt 5.1 innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich
oder durch Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern
muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält
gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis
zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung
zu tragen. Dieser Punkt 5.2 gilt nicht für Auktionen.
6 Bestellung, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt
vom Vertrag
6.1 GEGENBAUER nimmt Aufträge per Telefax, e-mail oder
über den Internet-Onlineshop entgegen. Die Bestellzeiten
können von GEGENBAUER entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen
bzw. im Internet-Onlineshop von Zeit zu Zeit geändert
werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten
eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten
Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde
einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin
zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen
die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten
Ware sicherzustellen.
6.2 Die Lieferung erfolgt durch GEGENBAUER oder einen beauftragten
Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der
Nichtannahme von bestellter Ware ist GEGENBAUER berechtigt,
den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie
z.B. frustrierte
Transportkosten, zu verlangen.
Die Angabe der Versandspesen sind max. - Werte, diese werden
nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Bei Sendungen
außerhalb Österreichs kann die angegebene Transportkostenschätzung
merklich abweichen.
6.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der
Liefermöglichkeiten. GEGENBAUER behält sich vor,
bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch
geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung
einer vereinbarten Lieferfrist durch von GEGENBAUER nicht
zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die
Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um
die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von GEGENBAUER nicht
zu vertretenden Umständen gehören insbesondere:
Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von
Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der
Waren durch den Lieferanten von GEGENBAUER, Betriebsstörungen
(auch bei Lieferanten von GEGENBAUER), Verkehrsstörungen,
Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer
Gewalt. Bei Jahrgangsänderungen ist GEGENBAUER berechtigt,
kommentarlos den Nachfolgejahrgang zu senden.
6.4 GEGENBAUER ist in den in Punkt 6.3 genannten Fällen
berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten,
ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für
den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein
von GEGENBAUER zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher
Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.
6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht
betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar
und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen
Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig
nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt,
die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
6.6 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht
festhalten zu wollen ("Storno") und stimmt GEGENBAUER
dem schriftlich zu, so hat GEGENBAUER jedenfalls Anspruch
auf 25% des Kaufpreises bei Lagerware als pauschalierter Mindestschadenersatz
("Stornogebühr"). Bei Bestellware ist eine
derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.
6.7 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten
6.3 und 6.4, dass der Käufer nach Überschreitung
der angegebenen Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen
Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten
kann.
6.8 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die
im Internet genannten Bedingungen.
7 Gewährleistung
7.1 Zusagen der Angestellten von GEGENBAUER über
die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware sind
unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung
bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.
7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass
Mängel GEGENBAUER unverzüglich angezeigt werden,
und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme,
versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage
der angebrochenen Ware und Originalrechnung.
7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit
dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
7.4 GEGENBAUER erfüllt seine Gewährleistungs- verpflichtungen
nach seiner Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware,
Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung
des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb
von sechs Wochen ab Reklamation.
7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch
bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe,
Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder
des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch
Nichterfüllung des Vertrages dar.
7.6 GEGENBAUER haftet nicht für geschmackliche, farbliche,
materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung
oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter
Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter
Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen
und technischen Grenzen hält.
7.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder
Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab
dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß
Pkt. 4.
7.9 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den
Kunden (Pkt. 4) stellt insbesondere Glasbruch, Korkgeschmack
oder Nachgärung keinen Grund für die Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.
7.10 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis
7.4, dass der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Preisminderung,
zumutbare Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden bzw. Austausch
der Ware verlangen kann.
8 Haftung für Schadenersatz
8.1 GEGENBAUER haftet für Schäden nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden
an der Person.
8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mit 10% des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-)
Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden
und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer
ist ausgeschlossen.
8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.
9 Abholung
9.1 Bei GEGENBAUER bestellte bzw. kommissionierte
Ware ist innerhalb von 7 Tagen ab Verständigung bzw.
Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere
Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig
auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw.
nicht übernommen, hat GEGENBAUER das Recht, entweder
die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer
Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem
Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist
von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem
Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr
von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
10 Subskriptionen
10.1 GEGENBAUER bietet von Zeit zu Zeit den Bezug
von besonderen Erzeugnissen in Form von Subskriptionen an.
Mit einer Subskription erwirbt der Besteller das Bezugsrecht
für den im jeweiligen Subskriptionsangebot genannten
Erzeugnis mit einer Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Subskriptionsangebot ist stets freibleibend und nur während
des darin genannten Zeitraums offen. Bei Überzeichnung
eines Erzeugnisses behält sich GEGENBAUER die Zuteilung
auch geringerer Mengen vor.
10.2 Die Ausliefertermine der Erzeugnisse sind von der Freigabe
der Produzenten abhängig und können sich verschieben.
Bei Ausfall der Lieferung erhält der Besteller die geleistete
Anzahlung auf das Subskriptionserzeugnis sofort zurückerstattet.
Es besteht kein Anspruch auf Realersatz.
10.3 Die in den Subskriptionsangeboten genannten Preise gelten
für eine Abnahmemenge von einer Kiste mit 12 Flaschen.
10.4 Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Besteller
von GEGENBAUER eine Auftragsbestätigung erhält.
Bei Auslieferung des Erzeugnisses erhält der Besteller
die Endabrechnung. Hinsichtlich der sonstigen Zahlungsmodalitäten
wird auf Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verwiesen.
11 Jugendschutz
Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen
kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung
der gesetzlichen Vorschriften ist GEGENBAUER berechtigt, Ware
erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis
zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der
Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).
12 Erklärungen von GEGENBAUER und des Käufers
12.1 Mündliche Erklärungen oder Zusagen der Mitarbeiter
von GEGENBAUER sind nur wirksam, wenn sie von GEGENBAUER schriftlich
bestätigt werden.
12.2 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch
den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
GEGENBAUER behält sich vor, auch Erklärungen in
anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen
Bestätigung durch GEGENBAUER wirksam werden.
12.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 12.1 nicht.
13 EDV-Verarbeitung von Kundendaten
Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag
angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden.
Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften,
zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
14 Sonstige Bestimmungen
14.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw.
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig
sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages
zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert
bestehen.
14.2 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für
GEGENBAUER als auch den Käufer Wien.
14.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige
Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
14.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 14.3 nicht. Punkt
14.6 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen
des Art 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens
besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates,
in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen
können. |
| |
| |
nach
oben |
| |
|
|